13/07/2021
Wissen Sie was eine Lieferschwelle ist?
Ob wir privat ein Gimmick aus China bestellen oder für den Betrieb online neue Lampen aus dem Nicht-EU-Ausland ordern, es gibt neue Regelungen. Seit dem 1.7. gelten neue Zoll- und Steuerregeln, die ich hier kurz erläutern möchte.
Hier gilt es zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren zu unterscheiden. Dabei ist die Einfuhrumsatzsteuer, eine Abgabe, die erhoben wird und mit der Umsatzsteuer zu vergleichen ist. Diese fällt allerdings erst ab 150 Euro netto Warenwert an.
Die Zollgebühren fallen auch bei Warensendungen unter einem Wert von 22 Euro an.
Insbesondere für Kleinigkeiten, die günstig aus China bestellt werden, kommt das nun zu tragen. Der niedliche Schlüsselanhänger, der vorher bei 8 Euro netto lag, kostet jetzt deutlich mehr. 8 Euro plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschale für die Bearbeitung. Bei der DHL liegt diese bei 6 Euro. Nun kostet der vermeintlich günstige Anhänger 15,52 Euro.
Diese Regelung soll den Binnenmarkt stärken und den grauen Markt bekämpfen. Händler, die sich für das One Stop Shop (IOSS) anmelden, können ihren Kunden so die Servicepauschale ersparen, da die Warensendung bereits vorher deklariert wird.
Der Schlüsselanhänger wäre also stolze 6 Euro günstiger, weil die DHL Servicegebrühr wegfällt. Sobald ein Händler im Jahr Waren im Wert von mehr als 10 000 Euro im Jahr in die EU einführt, muss dieser die Versteuerung in der EU vornehmen.