10/08/2026
Ein kleines Logo, große Wirkung: Verkaufen Sie Elektrogeräte online?
Dann gilt für Ihren Shop eine neue Kennzeichnungspflicht: Das offizielle Rücknahmelogo für Elektroaltgeräte muss gut sichtbar eingebunden werden - ein Hinweis im Impressum oder in den AGB reicht nicht aus. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Stichproben angekündigt.
➡️ Warum das neue Rahmenlogo nicht mit der durchgestrichenen Mülltonne zu verwechseln ist
➡️ Weshalb Logo-Pflicht und Rücknahmepflicht zwei verschiedene Dinge sind - und wen was betrifft
➡️ Wie sich das Logo im JTL-Shop artikelabhängig und mobiloptimiert einbinden lässt
Produktseite, Warenkorb oder eigene Informationsseite - entscheidend ist, dass Kunden die Rückgabemöglichkeit erkennen, bevor sie bestellen. Und: Das Logo allein genügt nicht, es muss mit verständlichen Informationen zur Rückgabe verknüpft sein.
Alle Anforderungen, die Unterscheidung der Pflichten und die technische Umsetzung im JTL-Shop gibt es ausführlich in unserem aktuellen Blogbeitrag.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Rücknahmelogo sauber in Ihren Shop integrieren - von der Produktseite bis zum Checkout.
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