15/04/2022
Softwareentwicklung und Datenschutz: Privacy by Design 🤫
Datenschutz beschränkt sich nicht nur auf das Erfassen von Benutzerdaten auf Web-Browser, sondern muss bei der Entwicklung und Konzeption der Software bereits berücksichtigt werden.
Die DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) und die BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) stellen Anforderungen, die eine Software zu erfüllen hat.
Der Datenschutz sollte schon beim Schreiben einer Software berücksichtigt werden, was man auch Privacy by Design nennt. Denn Datenschutz später in eine Anwendung zu integrieren ist schwer und mit hohem Zeitaufwand verbunden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
So muss man sich bereits in der Designphase Gedanken über Speicherbegrenzung, Datenminimierung sowie Integrität und Vertraulichkeit (Punkte der neun Prinzipien des Datenschutz) machen 💭
Alle Daten und deren Zweck, die ein Stakeholder erhebt, müssen dem Nutzer und den Nutzerinnen kommuniziert werden, denn eine aktive Kommunikation schafft Transparenz und Vertrauen.
Vorzugsweise kommen viele Features einer Applikation ohne die Angabe personenbezogener Daten aus. Ist eine Authentifizierung erforderlich, sollte die Applikation sich nur auf das Erfassen der nur tatsächlich für Verarbeitungszweck notwendigen Daten beschränken, so braucht man beispielsweise für ein Login nur Email und Passwort, Daten wie die Heimatadresse sind in diesem Fall nicht notwendig.
(Teil 1/2)