24/08/2022
Seit dem Urteil eines deutschen Gerichts (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) erhalten zahlreiche Unternehmer und Privatpersonen eine Abmahnung wegen der in der Webseite vorhanden Google Fonts.
Ein Rechtsanwalt aus Niederösterreich (RA Mag. Hohenecker) macht darin im Namen seiner Mandantin Eva Zajaczkowska eine Schadenersatzforderung von 100,00 € (zuzüglich 90,00 € an Kosten) geltend. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, dann helfen wir Ihnen gerne unkompliziert weiter und überprüfen Ihre Webseite bzw. sichern diese für die Zukunft ab.
In einem solchen Fall ist es wichtig schnell zu reagieren und die Website so anzupassen, dass sie wieder Datenschutzkonform ist. Dazu muss die Website so geändert werden, dass in Zukunft keine weiteren Schriften aus dem Internet nachgeladen werden. Gerne übernehmen wir für Sie den gesamten Prozess zu einem günstigen Pauschalpreis von 75 € zzgl. USt..
Kontakt: [email protected]
https://www.mountaingrafix.eu/abmahnung-google-fonts.html