26/06/2024
Gehört dein Unternehmen zu denen, die bis nächstes Jahr umrüsten müssen? 🤔
Das Barrierefreiheitsgesetz kommt! 🚀 Neben den vielen positiven Aspekten der Inklusion und UX-Verbesserungen, die wir sehr begrüßen, bedeutet es auch zusätzlichen Aufwand für Unternehmen.
Mit dem Gesetz werden private Wirtschaftsakteure verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen unter das BaFG fallen. Das betrifft vor allem Online-Shops, Apps und digitale Produkte im elektronischen Geschäftsverkehr.
Welche Unternehmen sind betroffen? Die Herausforderung besteht darin, herauszufinden, wen die neuen Regelungen genau betreffen. Eine Anlaufstelle zu diesem Thema wird im Sozialministerium erst im Laufe des Jahres eingerichtet.
Auf der Website der WKO wird als Beispiel ein Fußpflege-Unternehmen genannt, dass zwar keine digitalen Produkte im engeren Sinn anbietet, aber ein Terminbuchungstool bereitstellt. So fällt es unter das BaFG. Die Abgrenzungen sind also nicht ganz so offensichtlich.
Fest steht: Unternehmen, die unter das BaFG fallen, müssen bis Juni 2025 ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Die Uhr tickt ⏰, und die Umsetzungszeit wird oft unterschätzt. Wir wissen aus Erfahrung, dass je nach Projektgröße und Unternehmenskultur Durchlaufzeiten von einem Jahr und mehr nicht ungewöhnlich sind.
Wir beschäftigen uns verstärkt mit dem Thema Barrierefreiheit – nicht nur, weil es uns als Umsetzer digitaler Produkte betrifft, sondern auch, weil uns das Thema am Herzen liegt. ❤️ Deswegen haben wir das Projekt barrierefrei.at ins Leben gerufen.
Wird das BaFG auch für dein Unternehmen schlagend? Oder ist deine Website oder App sogar schon barrierefrei gestaltet? Lass es uns in den Kommentaren wissen 👇🏻