Kanton Uri

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Nicht mehr alles müssen – aber noch alles dürfen: Insgesamt elf Lehrpersonen treten per Ende Schuljahr 2025/2026 in den ...
19/06/2026

Nicht mehr alles müssen – aber noch alles dürfen: Insgesamt elf Lehrpersonen treten per Ende Schuljahr 2025/2026 in den wohlverdienten Ruhestand. Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri, hat sie am Mittwoch, 17. Juni 2026, offiziell verabschiedet.

Seit mittlerweile siebzehn Jahren werden die Lehrpersonen, die aus dem Schuldienst austreten und in Pension gehen, von der Bildungs- und Kulturdirektion zu einer kleinen Feier eingeladen. Die Verabschiedung der Neopensionati ist ein Zeichen der Wertschätzung für den langjährigen Einsatz der Lehrpersonen zugunsten der Schülerinnen und Schüler sowie des Bildungswesens im Kanton Uri.

In seiner Ansprache blickte Regierungsrat Georg Simmen mit Humor und Wertschätzung auf die Veränderungen im Lehrberuf zurück. Als die pensionierten Lehrpersonen ihre Ausbildung abgeschlossen hätten, sei die Welt noch eine andere gewesen. Lehrpersonen seien damals nicht Lernbegleiter, Coaches, Moderatorinnen, Prozessgestalter und Beziehungsexpertinnen in Personalunion gewesen, sondern schlicht Lehrerinnen und Lehrer – Autoritätspersonen. «Kurz: In Eurer Berufszeit hat sich nicht nur die Welt komplett verändert, sondern auch Euer Berufsbild», sagte Georg Simmen.

Gleichzeitig sei etwas Wesentliches gleichgeblieben: Kinder wollten wahrgenommen und Jugendliche ernst genommen werden. Lernen funktioniere noch immer am besten, wenn da jemand sei, der für sein Fach und für die Menschen brenne. Der Bildungs- und Kulturdirektor würdigte deshalb nicht nur die geleisteten Dienstjahre, sondern vor allem die Wirkung, die Lehrpersonen über Generationen hinweg entfalten: «Maurer können auf Häuser zeigen. Architekten auf Gebäude. Lehrerinnen und Lehrer können auf Generationen von Menschen schauen. Das ist vielleicht weniger offensichtlich. Aber nicht weniger beeindruckend.»

Zum Abschluss wünschte Georg Simmen den Neupensionierten Freude an der neuen Freiheit, Tage ohne Stundenplan und Gelassenheit gegenüber künftigen Bildungsreformen: «Denn nach Jahrzehnten des Lernens und Lehrens gilt für Euch nun ein neuer Lehrsatz: Nicht mehr alles müssen. Aber noch alles dürfen.»

Die verabschiedeten Lehrpersonen

* Arnold Helen, Kindergartenlehrerin, Schule Schattdorf

* BaumannZurfluh Irène, Mittelschullehrerin, Kantonale Mittelschule Uri

* Feser Susanne, Primarlehrerin, Schule Flüelen

* HuwylerDillier Ursula, Fachlehrperson WAH/TTG, Schule Silenen

* Mettler Stefan, Primarlehrer, Schule Altdorf

* Rosenkranz Doris, Schulleiterin, Schule Flüelen

* Stadler Antonia, Fachlehrperson TTG, Kreisschule Seedorf

* Stadler Emma, Primarlehrerin, Schulen Schächental

* Waser Luzia, Kindergartenlehrerin, Schule Schattdorf

* Weissmüller Elsbeth, Berufskundelehrerin für FaGe, bwz uri

* Wipfli Walter, Primarlehrer, Schule Attinghausen



Rückfragen von Medienschaffenden:

Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri

E-Mail [email protected], Telefon +41 41 875 2255

Insgesamt elf Lehrpersonen treten per Ende Schuljahr 2025/2026 in den wohlverdienten Ruhestand. Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri, hat sie am Mittwoch, 17. Juni 2026, offiziell verabschiedet.

Revision der Stipendienverordnung
19/06/2026

Revision der Stipendienverordnung

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Neue Wunschkontrollschilder verfügbar: Sie suchen ein spezielles Nummernschild für sich oder möchten gerne ein solches v...
18/06/2026

Neue Wunschkontrollschilder verfügbar: Sie suchen ein spezielles Nummernschild für sich oder möchten gerne ein solches verschenken? Auf unserer Wunschkontrollliste können Sie die frei verfügbaren Nummern für Motorwagen und Motorräder erwerben.

Für den Erwerb senden Sie uns bitte das Formular Wunschkontrollschild Gesuch um Erteilung zu, vor der Einlösung eines Fahrzeuges muss der Betrag für das Wunschkontrollschild beglichen werden.

Bei Rückfragen steht das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Tel. +41 41 875 28 00 oder [email protected] gerne zur Verfügung.

Sie suchen ein spezielles Nummernschild für sich oder möchten gerne ein solches verschenken? Auf unserer Wunschkontrollliste können Sie die frei verfügbaren Nummern für Motorwagen und Motorräder erwerben.

17/06/2026

Sehr geehrte Damen und Herren Angefügt finden Sie eine Medienmitteilung des Zentralschweizer Polizeikonkordats vom 17. Juni 2026 zu folgendem Thema: "Zentralschweizer Polizeikorps im Einsatz für eine mögliche Absichtserklärung zwischen USA und Iran auf dem Bürgenstock - diese Polizeiposten blei...

Gut vorbereitet auf heisse Sommertage: Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten. Der Kanton Uri informiert die B...
16/06/2026

Gut vorbereitet auf heisse Sommertage: Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten. Der Kanton Uri informiert die Bevölkerung deshalb über die wichtigsten Empfehlungen zum Schutz vor Hitze. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere, Kleinkinder sowie Personen, die im Freien arbeiten.

Mit dem Beginn der Sommermonate steigt die Wahrscheinlichkeit für längere Hitzeperioden. Bereits wenige Tage mit hohen Temperaturen können zu Kreislaufproblemen, Erschöpfung oder einer Verschlechterung bestehender Erkrankungen führen. Mit einfachen Massnahmen lässt sich das gesundheitliche Risiko jedoch deutlich reduzieren.

Empfehlungen für heisse Tage

Die folgenden «drei goldenen Regeln für Hitzetage» helfen, gesundheitliche Beschwerden während heisser Tage zu vermeiden:

Körperliche Anstrengungen vermeiden

Während der heissesten Tageszeit sollten körperliche Anstrengungen möglichst vermieden und Schattenplätze aufgesucht werden. Anstrengende Tätigkeiten sowie sportliche Aktivitäten sind nach Möglichkeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen. Nach starkem Schwitzen kann der Salzverlust durch salzhaltige Lebensmittel ausgeglichen werden. Im Freien empfiehlt sich ein Schutz der Haut durch geeignete Kleidung sowie das regelmässige Auftragen von Sonnencreme.

Hitze fernhalten und den Körper kühlen

Wohnräume sollten möglichst kühl gehalten werden. Fenster und Storen bleiben während der warmen Tagesstunden geschlossen. Gelüftet wird vorzugsweise nachts und am frühen Morgen. Zur Abkühlung des Körpers eignen sich kühle Duschen, kalte Tücher auf Stirn und Nacken sowie kalte Fuss- und Handbäder. Zudem empfiehlt sich das Tragen luftiger Kleidung aus natürlichen Materialien.

Ausreichend trinken und leicht essen

Bei Hitze benötigt der Körper mehr Flüssigkeit. Deshalb sollte regelmässig getrunken werden, auch ohne Durstgefühl. Empfohlen sind mindestens 1,5 Liter pro Tag. Geeignet sind Wasser und ungesüsste Getränke, während gesüsste und alkoholhaltige Getränke möglichst vermieden werden sollten. Empfehlenswert sind zudem wasserreiche Lebensmittel wie Obst und Gemüse. Fettreiche und schwer verdauliche Speisen belasten den Körper zusätzlich und sollten daher nur in Massen konsumiert werden. Bei Fragen zur Ernährung sowie zur Dosierung von Medikamenten empfiehlt sich eine Rücksprache mit einer Fachperson.

Aufeinander achten

Während Hitzeperioden ist gegenseitige Unterstützung besonders wichtig. Angehörige, Nachbarn und Bekannte können dazu beitragen, gefährdete Personen zu schützen. Ein Anruf, ein Besuch oder das Angebot einer kleinen Unterstützung im Alltag können helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Unterschiede innerhalb des Kantons berücksichtigen

Die Auswirkungen von Hitze sind innerhalb des Kantons Uri unterschiedlich. Während im Talboden teilweise sehr hohe Temperaturen auftreten können, bieten höher gelegene Gebiete oft andere Bedingungen. Wer die Möglichkeit hat, sollte die Morgenstunden nutzen und sich an kühleren Orten aufhalten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/de/hitze

Flyer «Die drei goldenen Regeln für Hitzetage»

Der Hitze-Flyer enthält Verhaltensempfehlungen und Sofortmassnahmen bei Hitze. Der Flyer kann direkt online heruntergeladen oder kostenlos als Printversion beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion

Rückfragen von Medienschaffenden:

Dr. med. Gwendolyn Graf, Kantonsärztin, [email protected], +41 41 618 7655

Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten. Der Kanton Uri informiert die Bevölkerung deshalb über die wichtigsten Empfehlungen zum Schutz vor Hitze. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere, Kleinkinder sowie Personen, die im Freien arbe...

Regierungsrat will mehr Geld für Ausbildungsunterstützung einsetzen: An der Session vom 30. September 2026 legt der Regi...
16/06/2026

Regierungsrat will mehr Geld für Ausbildungsunterstützung einsetzen: An der Session vom 30. September 2026 legt der Regierungsrat dem Landrat den Bericht und Antrag zur Revision der Stipendienverordnung vor. Wenn der Landrat zustimmt, wird der Regierungsrat hernach in eigener Kompetenz das Stipendienreglement ändern. Die mit den Änderungen verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf knapp 230'000 Franken pro Jahr. Damit wird die Wirksamkeit des Förderinstruments Ausbildungsbeiträge gesichert.

Mit der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen fördert der Kanton den chancengerechten Zugang zu den Bildungsinstitutionen nach der obligatorischen Schulzeit. Rechtliche Grundlagen dazu sind zum einen die Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) und zum anderen das Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement). Im Rahmen der Folgegesetzgebung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz), dem das Urner Volk am 25. September 2022 zugestimmt hat, ist nun auch die Revision der Stipendienverordnung an der Reihe; sie regelt die Grundsätze, die Voraussetzungen und den sogenannten stipendienrechtlichen Wohnsitz.

Einen tiefgreifenden Eingriff in die betreffenden Regelungen sieht die Revision nicht vor. Materiell ist nur eine Anpassung geplant: Die Beitragsberechtigung soll neu auf vorläufig aufgenommene Personen ausgeweitet werden, was für den Kanton insgesamt kostenneutral sein dürfte. Die betreffende Vorlage wird dem Landrat in der Session vom 30. September 2026 unterbreitet. Nachgelagert zur Revision der Stipendienverordnung will der Regierungsrat sodann sas Stipendienreglement ändern. Es regelt, wie ein Ausbildungsbeitrag im Einzelfall zu berechnen ist. Änderungsbedarf gibt es bei der Neujustierung der finanziellen Stellschrauben und bei der Reduktion der Komplexität der Berechnung von Ausbildungsbeiträgen. Damit verbunden ist ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von rund 229’000 Franken. Somit dürfte sich die künftige Stipendiensumme wie-der auf dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2022 und 2023, aber weiterhin weit unter dem Durschnitt der vergangenen Jahre von 2018 bis 2024 bewegen.

Sowohl die beabsichtigte Revision der Stipendienverordnung als auch die geplanten Änderungen im Stipendienreglement wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Wenn Landrat und Regierungsrat die vorgeschlagenen Änderungen in Verordnung und Reglement umsetzen, kann die Wirksamkeit des Förderinstruments Ausbildungsbeiträge gesichert werden.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor; Telefon 041 875 22 55, E-Mail [email protected]

An der Session vom 30. September 2026 legt der Regierungsrat dem Landrat den Bericht und Antrag zur Revision der Stipendienverordnung vor. Wenn der Landrat zustimmt, wird der Regierungsrat hernach in eigener Kompetenz das Stipendienreglement ändern. Die mit den Änderungen verbundenen Mehrkosten be...

Übersicht über die geplanten Gesetzgebungsvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektio...
16/06/2026

Übersicht über die geplanten Gesetzgebungsvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion: Volksabstimmung / Titel der Vorlage

28. Februar 2027 / Revision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz)

24. Oktober 2027 / Gesetz über die Betreuung und Pflege

28. November 2027 / Revision Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR)

19. März 2028 / Änderung des Gesetzes über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsgesetz)

24. September 2028 / Gesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz)

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Christian Arnold, [email protected], +41 41 875 2430

19. März 2028 / Änderung des Gesetzes über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsgesetz)

Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über EL zur AHV/IV: Am 20. Juni 2025 beschloss das Parlament die Änderung des ...
16/06/2026

Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über EL zur AHV/IV: Am 20. Juni 2025 beschloss das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV «Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause» (ELG). Sie verpflichtet die Kantone, EL-Beziehenden Notrufsysteme, Haushaltshilfe, Mahlzeiten zu Hause sowie Begleit- und Fahrdienste im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten zu vergüten, wo ein Bedarf ausgewiesen ist. Für EL-Beziehende, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind auch Zuschläge für die Miete ihrer Wohnung oder die bauliche Anpassung bestehender Wohnungen vorgesehen.

Was die Notrufsysteme, die Haushaltshilfe, die Mahlzeitenangebote und die Begleit- und Fahrdienste betrifft, ist es Aufgabe der Kantone, Pauschalen festzulegen, die in der Summe den gesetzlichen Mindestbetrag von 11'160 Franken pro Person und Jahr nicht unterschreiten dürfen. Die Leistungen, die in Form von monatlichen Pauschalen ausgerichtet werden, sollen es den Betroffenen, d.h. Personen mit einer jährlichen Ergänzungsleistung zur AHV oder IV, ermöglichen, länger selbstbestimmt bei sich zu Hause zu wohnen. Damit sollen letztlich Heimeintritte (Behinderteninstitutionen und Pflegeheime) zeitlich hinausgezögert oder verhindert werden.

Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2028 in Kraft. Das hat zur Folge, dass im Kanton Uri eine Änderung des Reglements über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vorzunehmen und eine Bedarfsabklärungsstelle aufzubauen sind. Die Umsetzungsarbeiten werden unter Federführung der Sozialversicherungsstelle und in Absprache bzw. Koordination mit dem Amt für Gesundheit und dem Amt für Soziales geleistet. Im zweiten Halbjahr 2026 in eine Anhörung der interessierten Kreise vorgesehen. Dazu gehören namentlich Spitex Uri, Pro Senectute, Pro Infirmis, Stiftung Behindertenbetriebe Uri, Stiftung Phönix und Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Uri. Daran anschliessend wird der Regierungsrat über die Reglementsänderung entscheiden.

Die mit der Änderung des ELG verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kantons.

Am 20. Juni 2025 beschloss das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV «Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause» (ELG). Sie verpflichtet die Kantone, EL-Beziehenden Notrufsysteme, Haushaltshilfe, Mahlzeiten zu Hause sowie Begleit- und Fahrdienste im R...

Entwicklung der Krankenkassen-Prämienverbilligung im Kanton Uri: Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zu...
16/06/2026

Entwicklung der Krankenkassen-Prämienverbilligung im Kanton Uri: Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungsinitiative per 1. Januar 2026 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) geändert. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die neuen Bestimmungen werden somit ab 2028 vollumfänglich wirksam.

Kernstück der Reform ist die Verpflichtung der Kantone, einen vom Bund festgelegten Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für die Prämienverbilligung einzusetzen. Dieser Mindestanteil wird künftig jährlich durch den Bund neu berechnet und liegt zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der Bruttokosten.

Die Höhe des Kantonsbeitrags richtet sich dabei nach der Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Haushalte im Kanton Uri. Aufgrund der aktuellen Schätzungen des Bundes wird sich der Beitrag, den der Kanton Uri an die Prämienverbilligungen leisten muss, von 4,5 Mio. Franken (2024) auf voraussichtlich 8,5 Mio. Franken (ab 2028) beinahe verdoppeln.

Zusätzliche Auswirkungen auf das System der Prämienverbilligung werden sich aus weiteren laufenden Reformvorhaben ergeben. Insbesondere die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum dürfte dazu führen, dass künftig mehr Personen Anspruch auf Prämienverbilligungen haben. Die finanziellen Folgen dieser Änderung können derzeit jedoch noch nicht verlässlich abgeschätzt werden.

Auch die vorgesehene Einführung der Individualbesteuerung wird weitreichende Konsequenzen für die Ausgestaltung der Prämienverbilligung haben. Da die Anspruchsberechtigung und die Berechnungsgrundlagen eng mit den steuerlichen Verhältnissen verknüpft sind, wird die Reform eine Totalrevision des bestehenden IPV-Systems im Kanton Uri erforderlich machen.

Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungsinitiative per 1. Januar 2026 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) geändert. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die neuen Bestimmungen wer...

Umsetzung EFAS im Kanton Uri: Am 1. Januar 2028 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG;...
16/06/2026

Umsetzung EFAS im Kanton Uri: Am 1. Januar 2028 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) in Kraft. In diesem Zusammenhang muss die kantonale Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (RB 20.2202) angepasst werden.

Unter geltendem Recht beteiligt sich der Kanton mit 55 Prozent an den stationären Spitalbehandlungen von Urnerinnen und Urnern, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden. Die Kantonsrechnung 2025 weist dafür einen Betrag von 41,7 Mio. Franken aus. Ab Inkrafttreten von EFAS am 1. Januar 2028 finanziert der Kanton auch die ambulanten Kosten mit. 2032 wird auch die Pflegefinanzierung integriert. Im Rahmen der Übergangsbestimmung zur KVG-Änderung vom 22. Dezember 2023 muss sich der Kanton Uri 2028 mit einem Mindestprozentsatz von 27,2 Prozent, 2029 von 26,2 Prozent, 2030 von 25,2 Prozent und 2031 von 24,5 Prozent an den OKP-Kosten beteiligen. Ab 2032 beträgt der Mindestprozentsatz für alle Kantone 26,9 Prozent. Im Auftrag der GSUD hat das Schweizer Gesundheitsobservatorium (Obsan) die zukünftig anfallenden Kosten unter EFAS prognostiziert. Dafür sind im Finanzplan 2028 bis 2031 44 bis 45 Mio. Franken eingestellt worden. Ab 2032, wenn auch zusätzlich die Pflegeleistungen mitfinanziert werden, muss mit knapp 65 Mio. Franken gerechnet werden. Dafür werden die Pflegerestkosten beim Kanton und den Gemeinden entfallen.

Ende August 2026 befindet der Regierungsrat über die Freigabe zur Vernehmlassung zu den Anpassungen der Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Die Vernehmlassung findet von September bis Dezember 2026 statt. Im Mai/Juni 2027 behandelt der Regierungsrat den Landratsantrag zur Verordnungsanpassung, bevor der Landrat im September 2027 darüber befindet.

Am 1. Januar 2028 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) in Kraft. In diesem Zusammenhang muss die kantonale Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenvers...

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