24/06/2026
Die gesetzlichen Anforderungen an Websites und Online-Shops ändern sich ständig. Das hat sich erst kürzlich wieder bei den neuen Vorgaben für den Widerrufs-Button gezeigt.
Als Partneragentur von e-Recht24 behalten wir die aktuellen Entwicklungen im Digitalrecht im Auge. So können wir Webseiten und Online-Shops bei Bedarf zeitnah und unkompliziert an neue Richtlinien anpassen, um das Risiko von Abmahnungen zu minimieren.
Wer seinen eigenen Internetauftritt prüfen oder aktualisieren möchte, kann sich jederzeit ganz unverbindlich bei uns melden.
Für OnlineShop-Betreiber besteht seit 19.6.26 entsprechend einer EU-Richtlinie die Verpflichtung einen zusätzlichen "Widerrufs-Button" bereitzustellen -gut sichtbar, separat und hervorgehoben- damit Verbraucher einfacher ihren Vertrag widerrufen können. Wie sollte es anders sein, bei Nichtumsetzung drohen Abmahnungen und saftige Geldstrafen.
Gut und schön, wir sind auf dem neuesten Stand, aber vielleicht sollte man auch mal den Verbrauchern mehr Eigenverantwortung zutrauen. Nicht alles braucht Vorschriften und Reglementierungen.
Dankeschön an annaberger-internet für die schnelle Umsetzung. Mit Euch sind wir -im Interesse unserer Kunden- technisch und rechtskonform immer auf der sicheren Seite.👍