19/08/2026
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Die Frage kommt selten mit Vorwarnung. Ein Sachverständiger kündigt die wiederkehrende Prüfung an, die Versicherung fordert nach einem Kleinbrand Unterlagen nach, oder ein neuer Geschäftsführer will wissen, wie es um den Brandschutz steht.
Dann beginnt die Suche. Ein Teil liegt in der Bauakte im Keller, ein Teil im Portal des Wartungsdienstleisters, ein Teil in einem Ordner, den der Vorgänger angelegt hat.
Der Grund ist selten Nachlässigkeit. Er liegt an einer Nahtstelle, über die kaum jemand spricht: Mit der Bauabnahme endet ein Dokumentationspaket, und ab diesem Tag beginnt ein zweites, das niemand übergibt.
Unser neuer Beitrag zeigt, was zur Brandschutzdokumentation im laufenden Betrieb gehört, wer sie führen muss und welche Fristen dabei gelten.
Wie ist das bei Ihnen geregelt: Liegt alles an einem Ort, oder verteilt sich der Bestand auf mehrere Stellen?
Welche Nachweise muss ein Betreiber vorlegen können, wie lange ist die Aufbewahrungsfrist und warum ist es so wichtig alles an einem Ort zu haben?