31/10/2017
Nutzung unverschlüsselter E-Mail für Berufsgeheimnisträger rechtswidrig
Der Versand von E-Mails entspreche nicht mehr dem technischen Stand und sei daher bei Berufsgeheimnisträgern als rechtswidrig einzustufen, erklärte der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig bei der Präsentation aktueller Tätigkeitsberichte.