10/07/2019
"Öffentliche Einrichtungen haben eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten." Dies sagt der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch und zieht als Konsequenz des Schluss, daß Microsoft Office 365 daher nicht an Schulen eingesetzt werden darf - da Daten von Lehrern und Schülern in der Cloud gespeichert und damit dem möglichen Zugriff von US-Behörden ausgesetzt sind. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat bereits die nicht ausreichend offengelegten Telemetriesendungen von Windows 10 und Office 365 bemängelt, so daß auch die von Microsoft durchgeführte "Nutzereinwilligung" nicht umfassend greifen kann. In Unternehmen sind die Anforderungen an den Datenschutz sicherlich ähnlich anzusetzen, so daß auch hier mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. Sinnvoll ist es, bei dem Paradigmenwechsel der großen Anbieter hin in die Cloud die Augen offen zu halten und nach alternativen Lösungen zu suchen, die helfen die Hoheit über die eigenen Daten zu behalten. (Quelle:https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/stellungnahme-des-hessischen-beauftragten-f%C3%BCr-datenschutz-und)
1. Vorbemerkung