14/09/2022
Nach dem EuGH-Urteil im Mai 2019 war es lange ruhig um das Thema Zeiterfassung - jetzt der Paukenschlag: Das Bundesarbeitsgericht schafft Fakten und urteilt, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Und zwar ab sofort. Die Konsequenzen für Arbeitsmodelle mit Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice und Mobile Work sind aktuell nicht abzusehen und das Urteil ist sicherlich kein Beitrag zur Entbürokratisierung - aber zumindest eine gute Nachricht: PROAD bringt schon jetzt alle nötigen Tools mit, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Egal von wo aus ihr arbeitet. Wir halten euch auf dem Laufenden! https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/arbeitszeit-erfassung-pflicht-urteil-stechuhr-100.html
Die Ampel-Regierung plant schon länger, das Arbeitszeitgesetz zu überprüfen. Nun ist ihr das Bundesarbeitsgericht zuvor gekommen.