04/08/2026
Seit dem 2. August 2026 gilt sie:
Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.
Deepfakes müssen jetzt klar erkennbar gekennzeichnet werden – sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wir haben uns die Regelung für Sie angesehen und drei Beispiele mitgebracht: ein Plakat mit Deepfake-Charakter (kennzeichnungspflichtig), eine Illustration im kreativen Kontext (nicht kennzeichnungspflichtig) und eine KI generierte Landschaftsaufnahme (kennzeichnungspflichtig).
Alle Antworten auf Was, Wer, Wo, Wie und Strafen gibt’s jetzt auf unserem Blog. (Bio-Links)
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.