01/01/2022
Wieder etwas aus meiner Feder.
🍀🍀🤜🤛🤗💫🙋🤹🌲🌲
Diese Änderungen kommen 2022 auf Autofahrer zu
Auch im neuen Jahr ändert sich für Autofahrer Einiges. So müssen im Verbandskasten zwei Mund-Nasen-Bedeckungen mitgeführt werden, sobald die entsprechende Änderung der StVO in Kraft tritt. Bis zum 19. Januar müssen zwischen 1953 und 1958 Geborene, die noch den alten Papierführerschein oder einen bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Scheckkartenführerschein besitzen, diesen umtauschen. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft die Umtauschfrist bis Anfang 2023. Wer danach noch mit diesem Führerschein kontrolliert wird, muss zehn Euro Verwarngeld zahlen. Die Ausstellung des neuen, 15 Jahre gültigen Führerscheins kostet 25 Euro.
Für den Gebrauchtwagenkauf wurde die Beweislastumkehrfrist auf 12 Monate verdoppelt. Der Händler muss also ab Fahrzeugkauf für Mängel 12 Monate haften.
Für Plug-in-Hybride wurden die Förderrichtlinien geändert. Jetzt werden nur noch Teilzeitstromer mit maximal 6750 Euro gefördert, wenn sie elektrisch mindestens 60 Kilometer (bisher 40 Kilometer) weit fahren können. Sollte das Plug-in-Fahrzeug pro Kilometer weniger als 50 g CO2 ausstoßen, wird es auch bei einer geringeren elektrischen Reichweite gefördert. Die maximale Förderung beläuft sich auf 6750 Euro.
Da Unternehmen für jede von ihnen verursachte Tonne CO2 statt 25 nun 30 Euro zahlen müssen, werden diese Kosten vermutlich an den Verbraucher weitergegeben. Der ACE rechnet deshalb mit einem Aufschlag von 1,4 Cent pro Liter Benzin und 1,6 Cent beim Diesel.
E-Auto-Fahrer können Geld verdienen
Bis zu einige Hundert Euro jährlich verdienen können Fahrer von E-Autos, wenn sie eine Art Zertifikathandel nutzen. Für E-Autos wurde eine Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) festgelegt, welche der Besitzer verkaufen kann. Dies kann beispielsweise für Mineralölkonzerne interessant sein, die beim Überschreiten der CO2-Grenzwerte bisher Strafen zahlen mussten. Jetzt können sie durch den Kauf der THG-Quoten E-Autos unterstützen. Dazu wurden Vermittlungsportale wie Green Income, Enercity, eQuota, Emobia etc. eingerichtet.
Ab dem 6. Juli müssen neu genehmigte Fahrzeuge ab Werk mit wenigstens neun Assistenzsystemen ausgestattet sein. Zu diesen gehören unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Unfalldatenspeicher (Blackbox), ein Rückfahrassistent, ein Müdigkeitswarner, eine Signallichtfunktion sowie eine Schnittstelle für die Einrichtung einer Alkohol-Wegfahrsperre.
Einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022 und eine allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht Ihnen
Ihr Autoglas-Möller-Team