07/08/2021
Dank Fahrradsitz für Kinder können Eltern ihren Nachwuchs bereits in jungen Jahren mit dem Drahtesel transportieren.
Kinder unter sieben Jahren dürfen von Erwachsenen nur dann mit dem Fahrrad im Straßenverkehr transportiert werden, wenn sie sich in einem speziellen Kindersitz befinden. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, in § 21 Absatz 3 vor. Kinderfahrradsitze müssen generell der DIN EN 14344 Norm gerecht werden. Auch die Beschaffenheit eines solchen Sitzes ist geregelt, wobei in erster Linie ein Punkt im Fokus steht: Die Beine der Kinder. Die dürfen keinesfalls in die Speichen des Fahrrads geraten, weshalb der Kindersitz angemessen konzipiert sein muss.
Keine Vorschrift gibt es hinsichtlich der Kindersitz-Position am Fahrrad. Kindersitze dürfen sowohl hinten als auch vorne am Rad befestigt sein.
Bitte achtet auf eure Kids 🐣