04/08/2026
Der Cyber Resilience Act bekommt feste Meldefristen
Ab dem 11. September 2026 gelten neue Meldepflichten des europäischen Cyber Resilience Act für Hersteller digitaler Produkte. ENISA hat die FAQ und praktischen Hinweise zur zentralen Meldeplattform Ende Juli aktualisiert. Betroffen sind aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
Warum ist das für Webseitenbetreiber relevant?
Nicht jede klassische Unternehmenswebsite fällt unmittelbar unter den Cyber Resilience Act. Relevant wird er jedoch für Unternehmen, die beispielsweise Plugins, Apps, Shop-Erweiterungen, Kundenportale, IoT-Lösungen oder andere digitale Produkte entwickeln und in der EU anbieten.
Auch Agenturen und IT-Dienstleister sollten ihre Prozesse prüfen, da Sicherheitsvorfälle häufig zuerst beim Hosting, im Support oder bei der technischen Betreuung erkannt werden.