11/03/2024
𝗪𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗯𝗮𝗹𝗱 𝘃𝗲𝗿𝗸𝗹𝗮𝗴𝘁? ⚖️
Die Digitalisierung der Verwaltungen läuft langsamer als geplant. Nachdem die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gescheitert ist, gibt's nun das OZG 2.0. Laut dieser aktualisierten Fassung sollen Bürger*innen und Unternehmen ab 2028 beim Verwaltungsgericht ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können.
Vielen reicht die Maßnahme nicht. Denn der Rechtsanspruch ist begrenzt. Er...
▪️ gilt nur für Leistungen des Bundes.
▪️ gilt nicht für Leistungen, die selten beantragt werden.
▪️ gilt nicht für Leistungen, die aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht digital beantragt werden können.
Alle, die also gehofft haben, sie könnten ihre Stadtverwaltung bald höchstpersönlich verklagen: Das wird nichts. Kritiker*innen befürchten, dass das OZG 2.0 damit genauso scheitern wird wie sein Vorgänger.
Auch wir können nicht in die Zukunft sehen. Wovon wir aber überzeugt sind: Die Verwaltungen sind motiviert, wollen Prozesse umsetzen und setzen sich ein (natürlich nicht alle, aber ein sehr großer Teil 🤝). Verstaubtes Image erleben wir äußerst selten. Im Gegenteil.
Die Digitalisierung muss vorangetrieben werden - das steht außer Frage. Worauf es ankommt, ist die Umsetzung. Zu schnell umgesetzte Prozesse à la „Wir schreiben E-Mails, drucken sie aus und scannen sie wieder ein" sind nicht zielführend. Nicht für Verwaltungen, nicht für Bürger*innen. Deshalb ist es wichtig, dass die Verantwortlichen kompetente Partner an ihrer Seite haben.
Wir sehen die Chance nicht im rechtlichen Druck. Die wahre Chance liegt darin, die Verwaltungen abzuholen. All die Unternehmen, die den öffentlichen Sektor bei der Digitalisierung unterstützen, müssen die Verantwortlichen dort abholen, wo sie sich im Prozess befinden.
𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇, 𝗔𝘂𝗳𝗸𝗹𝗮̈𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝘂𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗳𝗲𝗶𝗹𝗲𝗿, 𝗱𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗿 𝗯𝗲𝗻𝗼̈𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻.